Wer CBD-Blüten kaufen möchte, stößt schnell auf Angaben zum THC-Gehalt. Besonders wichtig ist dabei die Frage: Wie viel THC dürfen CBD-Blüten enthalten?
Bei unseren CBD-Blüten setzen wir auf einen besonders niedrigen THC-Gehalt von maximal 0,2 % THC. Damit liegt unser eigener Produktstandard unter der aktuell im Konsumcannabisgesetz genannten THC-Schwelle von 0,3 % für eine Variante der Nutzhanfdefinition.
Wichtig ist jedoch: Der THC-Gehalt allein entscheidet nicht darüber, ob eine CBD-Blüte in Deutschland legal gehandelt werden darf.
Inhalt
- Warum achten wir bei CBD-Blüten auf maximal 0,2 % THC?
- Sind CBD-Blüten mit maximal 0,2 % THC automatisch legal?
- Was bedeutet die Nutzhanf-Regelung?
- Warum sind Laboranalysen bei CBD-Blüten wichtig?
- THC-Grenzwert und Legalität sind nicht dasselbe
- Fazit
- Offizielle Quellen

Warum achten wir bei CBD-Blüten auf maximal 0,2 % THC?
THC steht für Tetrahydrocannabinol und ist insbesondere für die berauschende Wirkung von Cannabis bekannt.
CBD – Cannabidiol – ist dagegen ein anderes Cannabinoid. CBD selbst wird im Konsumcannabisgesetz ausdrücklich von der Definition von Cannabis ausgenommen.
Bei CBD-Blüten handelt es sich allerdings weiterhin um Pflanzenteile der Cannabispflanze. Deshalb ist für ihre rechtliche Einordnung nicht nur der CBD-Gehalt entscheidend.
Wir setzen bei unseren Produkten auf einen THC-Gehalt von höchstens 0,2 %, um deutlich unter der derzeit gesetzlich genannten THC-Schwelle für die entsprechende Nutzhanfregelung zu bleiben.
Sind CBD-Blüten mit maximal 0,2 % THC automatisch legal?
Nein.
Auch wenn eine CBD-Blüte weniger als 0,2 % THC enthält, bedeutet das nicht automatisch, dass sie allein aufgrund dieses Wertes legal verkauft werden darf.
Das Konsumcannabisgesetz definiert bestimmte Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile als Nutzhanf, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Neben dem THC-Gehalt können dabei unter anderem Herkunft, Saatgut und der gewerbliche oder wissenschaftliche Zweck eine Rolle spielen.
Der THC-Wert ist daher ein wichtiger Faktor, aber nicht das einzige rechtliche Kriterium.
Was bedeutet die Nutzhanf-Regelung?
Das Konsumcannabisgesetz unterscheidet zwischen Cannabis und Nutzhanf.
Nutzhanf wird von der Cannabisdefinition ausgenommen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für den gewerblichen Verkehr verlangt § 1 Nr. 9 KCanG unter anderem einen ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zweck, der einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließt.
Für eine der gesetzlichen Varianten nennt das Gesetz derzeit einen maximalen THC-Gehalt von 0,3 %. Unsere Grenze von maximal 0,2 % THC ist daher ein bewusst niedriger angesetzter Produktstandard.

Warum sind Laboranalysen bei CBD-Blüten wichtig?
Der tatsächliche THC-Gehalt lässt sich nicht zuverlässig anhand des Aussehens, Geruchs oder Geschmacks einer CBD-Blüte feststellen.
Deshalb sind Laboranalysen besonders wichtig.
Eine chargenbezogene Analyse kann unter anderem Informationen liefern über:
- den gemessenen THC-Gehalt,
- den CBD-Gehalt,
- weitere enthaltene Cannabinoide,
- und die Zusammensetzung der jeweiligen Charge.
Bei CBD-Blüten mit unserem Standard sollte aus der entsprechenden Analyse hervorgehen, dass der THC-Gehalt 0,2 % nicht überschreitet.
Ein Laborbericht ist jedoch kein alleiniger Beweis für die vollständige rechtliche Verkehrsfähigkeit eines Produkts.
THC-Grenzwert und Legalität sind nicht dasselbe
Bei der Beurteilung von CBD-Blüten sollten zwei Fragen voneinander getrennt werden:
Wie hoch ist der THC-Gehalt?
Bei unseren CBD-Blüten gilt ein eigener Produktstandard von maximal 0,2 % THC.
Ist die CBD-Blüte rechtlich verkehrsfähig?
Hierfür müssen zusätzlich die jeweils anwendbaren gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Eine Aussage wie: „Unter 0,2 % THC bedeutet automatisch legal“ wäre deshalb zu pauschal.
Richtiger ist: Ein THC-Gehalt von maximal 0,2 % ist ein besonders niedriger Produktstandard. Die rechtliche Einordnung einer CBD-Blüte hängt jedoch nicht ausschließlich vom THC-Gehalt ab.
Fazit: Unser Standard liegt bei maximal 0,2 % THC
Bei unseren CBD-Blüten setzen wir auf einen THC-Gehalt von höchstens 0,2 %.
Damit verwenden wir einen strengeren Produktstandard als die derzeit in § 1 Nr. 9 KCanG für eine Variante der Nutzhanfdefinition genannte THC-Schwelle.
Entscheidend bleibt jedoch: Der THC-Gehalt allein bestimmt nicht, ob eine CBD-Blüte legal gehandelt werden darf.
Für die rechtliche Einordnung müssen immer auch die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Offizielle Quellen
Konsumcannabisgesetz (KCanG) – § 1 Begriffsbestimmungen
https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/__1.html
Konsumcannabisgesetz – vollständiger Gesetzestext
https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/
Konsumcannabisgesetz – § 2 Umgang mit Cannabis
https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/__2.html














